Förderunterricht

Veröffentlicht: 15. Januar 2018 Sie befinden sich hier: Start >

Keine Schülerin und kein Schüler ist wie der andere. Sie unterscheiden sich in vielen Eigenschaften: Alter, Geschlecht, soziale oder ethnische Herkunft, Sprachkenntnisse, Familiensprache, kulturelle Identität, körperliche Fähigkeiten, Temperament, Gesundheit, Interessen, Stärken, Schwächen, Erfahrungen – um nur einige mögliche Unterschiede zu nennen.

Die Vielfalt, die Individualität unserer Schülerschaft ist gleichermaßen ihre Stärke. Und hier setzt die DSSI mit dem Gedanken der Inklusion an. Im Unterschied zur Integration verzichtet das Konzept der Inklusion auf die lBetonung von Verschiedenheiten und legt seinen Fokus mehr auf die Individualität des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin. Damit stehen mit der Inklusion nicht mehr nur die Schwächen im Mittelpunkt, sondern gleichermaßen die Stärken der Schüler.

An der DSSI haben wir uns auf den Weg gemacht, Inklusion umzusetzen. Uns geht es dabei darum, die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler als Chance zu sehen, wobei jeder Schüler in seinen individuellen Schwächen ebenso wie in seinen Stärken und Begabungen gefördert werden soll. Im Fokus stehen dabei also nicht „Behinderungen”, sondern jeder Schüler als Individuum. Dass die Umsetzung ein längerer Weg werden wird, ist allen klar. Letztlich wird es ein fortdauernder Prozess sein, da Schule immer in Bewegung bleibt und sich der sich verändernden Lebensrealität von Schülern anpasst.

Seit 2008/2009 verfügt die DSSI über ein Förderkonzept, in dem Maßnahmen der Diagnostik, Förderung und Beratung festgeschrieben sind. Dieses wird nun seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 an der DSSI durch inklusive Förderung erweitert. Dies bedeutet, die inklusive Förderung findet innerhalb des Regelunterrichts statt. Ob Schüler inklusiv oder in Einzel- oder Kleingruppen außerhalb des Unterrichts gefördert werden, wird individuell entschieden. Ausschlaggebend ist dabei, für den Schüler die bestmögliche Fördersituation zu schaffen.

Schule wird so zum gemeinsamen Bildungsort für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen sowie individuellen Lern- und Unterstützungsbedürfnissen. Der entscheidende Anspruch der Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Das bedeutet, dass die inklusive Schule gleichermaßen Kinder mit speziellen Begabungen fördert, wie Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen. Dies bietet die DSSI ohne zusätzliche Kosten für die Eltern an.

Diagnostizieren

Ermittlung der individuellen Lernausgangslage

Voraussetzung für die Feststellung besonderer Lernbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler ist die Ermittlung ihrer individuellen Lernausgangslage. Stärken und Schwächen werden genau beschrieben. Die Förderung kann dort ansetzen, wo die individuellen Lernschwierigkeiten liegen. Diese können in kleinsten Lernschritten angegangen werden.

Durchführung von standardisierten Testverfahren

Die individuelle Lernausgangslage unserer Schülerinnen und Schüler für das Rechnen, Lesen und Rechtschreiben wird hierzu jeweils am Ende der Jahrgangsstufen 1 bis 5 in einem allgemeinen Screening mit Hilfe von standardisierten Testverfahren (HSP, DEMAT, ELFE, HLT) ermittelt.

Die Ermittlung der individuellen Lernausgangslage im Bereich der deutschen Sprache erfolgt durch das allgemeine Sprachscreening vor bzw. zur Einschulung, informelle Verfahren je nach Bedarf, die Berücksichtigung von vorliegenden medizinischen und psychologischen Gutachten (z.B. bei einer Sprachbeeinträchtigung), der Schulleistungen sowie der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen.

Kontrolldiagnostik

Die Ergebnisse dieser (Eingangs-)diagnostik werden regelmäßig überprüft (Kontrolldiagnostik). Dadurch werden Lernfortschritte dokumentiert. Förderinhalte können so überprüft und ggf. modifiziert werden.

Fördern

Die Förderung besteht derzeit aus drei verschiedenen Säulen:

I. Fördermaßnahmen durch Fachlehrer

Additive fachliche Förderung als Gruppenförderung mit wöchentlich 1 Unterrichtsstunde durch Fachlehrer für jede Klasse. Deutsch und Mathematik in allen Jahrgangsstufen, Englisch und Französisch in der Sekundarstufe.

Additive fachliche Förderung als Einzelförderung wird in Einzelfällen unter Berücksichtigung der besonderen Situation ermöglicht, wenn es die personelle Situation ermöglicht.

II.Fördermaßnahmen durch DaF/DaZ-Lehrer

Die primäre Unterrichtssprache der Deutschen Schule Seoul International ist Deutsch. Für Schülerinnen und Schüler deren Erstsprache nicht Deutsch ist, wird ein spezieller Förderunterricht in DaZ („Deutsch als Zweitsprache“) oder DaF („Deutsch als Fremdsprache) in Kleingruppen oder in der Einzelförderung durch ausgebildetes, muttersprachliches Lehrpersonal angeboten.

Das Angebot sieht derzeit folgende Möglichkeiten vor:

Additive DaF/DaZ-Gruppenförderung mit wöchentlich 2 Unterrichtsstunden in der Grundschule und 1-2 Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe.

Additive DaF/DaZ-Einzelförderung innerhalb der Unterrichtszeit oder im Rahmen des Ganztagsprogramms mit flexibler Stundenzahl, die sich an den Erfordernissen und den personellen Möglichkeiten orientiert.

III. Fördermaßnahmen durch Sonderpädagogen/Förderlehrer

Die Fördermaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler haben zum Ziel, ihre Stärken herauszufinden, sie ihnen bewusst zu machen, sie zu ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln, Lernhemmungen und Blockaden abzubauen und ihre Lust auf Lernen zu wecken und zu erhalten, Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, mögliche vorhandenen Schwächen auszugleichen oder zu mildern sowie bestehende Lernlücken zu schließen. Die Einzelförderung bezieht, sofern möglich, anerkannte Therapieansätze mit ein. Der von der Schülerin oder dem Schüler erreichte Lernfortschritt wird durch individuelle Förderpläne dokumentiert und evaluiert, der regelmäßig mit den Eltern besprochen wird.

Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen sollen an der Deutschen Schule Seoul International nach dem thüringischen Lehrplan zur Lernförderung inklusiv in ihrer Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Die Unterstützung orientiert sich an der individuellen Lernsituation und schließt auch Einzel- und Kleingruppenförderung mit ein.

Für Schülerinnen und Schüler z.B. mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen (Dyskalkulie), Lesen (Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche) und besonderer Wahrnehmungsverarbeitungsschwierigkeiten wird an der Deutschen Schule Seoul International eine individuelle Einzelförderung durch eine ausgebildete Sonderschullehrkraft angeboten.

Additive individuelle/sonderpädagogische Einzelförderung mit 1 bis 2 Wochenstunden innerhalb der Unterrichtszeit oder während des Ganztagsprogramms.

Additive individuelle/sonderpädagogische Kleingruppenförderung mit 1 bis 2 Wochenstunden innerhalb der Unterrichtszeit oder während des Ganztagsprogramms.

Inklusive Förderung mehrerer Schüler innerhalb des Klassenverbandes in der Unterrichtszeit.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen haben gleichermaßen einen Anspruch auf Förderung. Die Förderung findet inklusiv statt. Dabei sollen durch eine sonderpädagogische Fachkraft Strukturen innerhalb der Klasse aufgebaut werden, auf die die entsprechenden Schüler über die inklusiven Förderstunden hinaus zurückgreifen können. Dies findet optimalerweise in enger Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern statt.

Eine Förderung bei besonderer Begabung kann z.B. in der Ausweitung und Vertiefung des Lernangebotes liegen, die Bereitstellung spezieller Unterrichts-angebote und Projekten. Durch eine inklusive Förderung ist es gut umsetzbar, dass Schüler differenziert unterrichtet werden und das Lernangebot individuell abgestimmt wird.

Die Zuständigkeit liegt – in Absprache mit den Kollegen – bei einem Sonderpädagogen.

Darüber hinaus steht den Schülern zusätzliche Kurse das Ganztagsangebotes zur Verfügung, wie z. B. Theaterwerkstatt, Zeitungswerkstatt, Mathe für Asse, Roboter-AG und sie können an Wettbewerben wie dem Känguru-Wettbewerb teilnehmen. Ebenfalls die Teilnahme an einer Online-Begabungsförderung wird den Schülern seit dem Schuljahr 2015/16 ermöglicht.

In individuellen Absprachen ist es möglich, dass Schüler vorzeitig eingeschult werden, eine Klasse überspringen oder teilweise am Unterricht in höheren Klassen teilnehmen.

Beraten

Die Sonderschullehrkraft steht den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern in allen Fragen des schulischen Lernens und Lebens beratend zur Seite. Sie informiert über besondere Lehr- und Lernmittel, die Möglichkeiten häuslicher Unterstützung, geeignete Fördermaterialien und Motivationshilfen. Regelmäßig werden die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen und besonderen Begabungen sowie deren Eltern über die Ergebnisse der Eingangs- und Kontrolldiagnostik informiert. Der kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften wird eine große Bedeutung zugemessen.