Aufnahmebedingungen

Veröffentlicht: 09. Januar 2018 Sie befinden sich hier: Start >

Rechtliche Voraussetzungen für eine Schul- oder Kindergartenanmeldung

Die aktuelle koreanische Rechtslage sieht vor, dass ein Kind an einer internationalen Schule in Seoul angemeldet werden kann, wenn

  • mindestens ein Elternteil eine nicht-koreanische Staatsangehörigkeit besitzt

ODER

  • ein Kind, dessen beide Elternteile die koreanische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens drei Jahre (1095 Tage) im Ausland gelebt hat.

ODER

  • die Schulleitung der koreanischen Schule nach Absprache mit dem Elternvertretungsrat der koreanischen Schule gemäß Artikel 31 des „Grund- und Sekundarschulgesetzes“ beschließt, dass ein Kind eines aus dem Ausland in Korea eingebürgerten Elternteils Schwierigkeiten bei der Schulentwicklung an einer koreanischen Schule hat. Der Nachweis darüber muss mit den anderen Dokumenten eingereicht werden.

An diese koreanische Rechtslage ist die DSSI strikt gebunden.

Allgemeine Aufnahmekriterien für den Kindergarten

Das Mindestalter für die Aufnahme eines Kindergartenkindes beträgt 3 Jahre.
Voranmeldungen für den Kindergarten werden jederzeit entgegengenommen. Falls Kinder aus Platzmangel nicht in den Kindergarten aufgenommen werden können, wird eine Warteliste eingerichtet.

  • Bei DaM-Kindern (Deutsch als Muttersprache) entscheidet das Alter (ab 3 Jahre), die Gruppenkapazität und die Warteliste. Alle DaM-Kinder im Vorschulalter (6 Jahre bis zum 31.07. des Schuljahres) können, mit dem Einverständnis des Schulvorstandes und unter Berücksichtigung der Aufnahmeformalitäten und der Gruppenkapazität sofort aufgenommen werden.
  • ein Kind, dessen beide Elternteile die koreanische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens drei Jahre (1095 Tage) im Ausland gelebt hat.

Kinder ab dem 2. Lebensjahr mit einem aktiven deutschen Basisvokabular werden nur in absoluten Ausnahmefällen mit der Zustimmung des Schulvorstandes und unter Berücksichtigung der Warteliste gestaffelt aufgenommen.

Bei uns gilt im Kindergarten die Regelung der gestaffelten Aufnahme zu jedem neuen Kindergartenjahr. Das ermöglicht Ihrem Kind und uns eine intensivere Integration des Kindes in der Anfangszeit.

Sie erhalten von uns einen Termin für ein Aufnahmegespräch.

Allgemeine Aufnahmekriterien für die Schule

Anmeldungen für die Schule werden jederzeit entgegengenommen. Um aufgenommen zu werden, muss ein Kind die deutsche Sprache so beherrschen, dass es dem Unterricht folgen und sich aktiv daran beteiligen kann. Im Zweifelsfall findet eine Sprachprüfung statt.

Aufnahmeformalitäten Schule und Kindergarten

Bitte reichen Sie das komplett ausgefüllten Anmeldeformular für die Schule UND den Kindergarten im Sekretariat der Schule ein.

Mit diesem Anmeldeformular stellen Sie den Antrag auf Aufnahme in den Schulverein der Deutschen Schule Seoul International an den Schulvorstand. Gleichzeitig erkennen Sie die Satzung des Vereins Deutsche Schule Seoul International an.

Der Schulvorstand entscheidet über die Aufnahme, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.

Formulare und Dokumente